Seit dem 01.07.2022 ist schweizweit das sogenannte "Anordnungsmodell" in Kraft, welches den psychologischen Psychotherapeutinnen erlaubt, ärztlich angeordnete Psychotherapien zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), also der Grundversicherung, abzurechnen.
Ich erfülle die dafür notwendigen Voraussetzungen. Für die Kostenübernahme benötigen Sie eine Anordnung durch Ihren Hausarzt.
Selbstverständlich können Sie die Kosten auch selber tragen, oder prüfen, ob Ihre Zusatzversicherung für einen Teil der Kosten aufkommt, wenn dies für Sie von Vorteil ist.
Die vereinbarten Sitzungstermine sind verbindlich. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie mich bitte 24 Stunden vorher. Bei verspäteter Absage kann ein Unkostenbeitrag verrechnet werden.